Neue Verteilung der Maklerkosten
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gebilligt.
Der Verkäufer kann zukünftig nicht mehr die volle Provision auf den Käufer abwälzen und der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, müssen sie automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Außerdem müssen Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig schriftlich erfolgen. Damit soll erreicht werden, dass die Erwerbsnebenkosten für Immobilienverkäufer niedriger werden und leichter Wohneigentum gebildet werden kann.
Das Gesetz wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 990. Sitzung am 5. Juni 2020
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