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Hilfen für die Gastronomie in Corona-Zeiten

4. Juni 2020 | Stefanie Cermak

Warum?

Um Gastronomie-, Café-Betreiber und andere Gastronomen zu unterstützen, arbeitet das Bundesministerium für Finanzen derzeit an einer übergangsweisen Regelung.

Ab wann?

Ab 1. Juli 2020 befristet für ein Jahr, also bis zum 30.06.2021.

Was sind BMF-Schreiben?

Es sind Erlasse (veröffentlicht im Bundes-Steuerblatt Teil I), die das Bundesministerium für Finanzen in Übereinstimmung mit den Ländern bei bestimmten Anlässen an die Finanzbehörden (nicht an den Zoll) richtet. Sie stellen Weisungen an die Finanzbehörden dar, die dann wissen, wie sie gewisse steuerliche Sachverhalte behandeln müssen. Bürger können sich darauf berufen, können aber auch andere Rechtsauffassungen haben. Besonders die Gerichte sind nicht daran gebunden.

Worum geht´s?

Wenn verzehrfertig zubereitete Speisen abgegeben werden, können Besucher sie mitnehmen oder im Restaurant essen. Nun geht es darum, Gastronomen durch die Absenkung der Umsatzsteuer in bestimmten, aber nicht in allen Fällen, zu entlasten. Betroffen sind nur die verzehrfertig zubereiteten Speisen, die im Rahmen einer „sonstigen Leistung“ zu 19 % Umsatzsteuer abgegeben werden. In diesen Fällen ist geplant, die Umsatzsteuer auf 7 % für den oben genannten Zeitraum zu reduzieren. Dazu muss die Lieferung von der sonstigen Leistung abgegrenzt werden:

Lieferung (7 % Umsatzsteuer):

Liegt vor, wenn nur Dienstleistungen erbracht werden, die für die Vermarktung der Speisen notwendig sind.

Sonstige Leistung (19 % Umsatzsteuer):

Wenn Dienstleistungen über die Vermarktung der Speisen hinaus erbracht werden. Hier wird manchmal auch von Restaurationsleistungen gesprochen.

Wer sich Beispiele ansehen möchte, wann welcher Steuersatz angewendet werden muss, kann diesen Link anklicken:

https://www.meyer-koering.de/meldungen/960/umsatzsteuer-in-der-gastronomie-abgrenzung-von-lieferungen-und-sonstigen-leistu

Da bei Gastronomen ein einzelnes Getränk viel mehr zum Gewinn beiträgt als eine Speise, bleibt abzuwarten, wieviel die Hilfen wirklich bringen…

Quellen:

BMF online (ImA)

https://www.endriss.de/blog/blog-detailansicht/coronavirus-hilfen-fuer-die-gastronomie-bmf/?newsletter=ENDRISS%20NEWSLETTER%2FNWB_NL_05-2020%2FLink%20Text%20zehnter%20Artikel&ecmId=20795%2F45575&ecmUid=502717

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