Gebäude-Energie-Gesetz durch den Bundesrat gebilligt
Es gelten zukünftig einheitliche Regelungen für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsbauten. Es soll damit dazu beigetragen werden, den Primär-Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Man setzt auf eine effiziente Anlagentechnik, einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der restliche Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteversorgung gedeckt werden. Außerdem ist ein Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 vorgesehen. Außerdem ist vorgesehen, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre betrieben werden dürfen. Wird eine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzt, soll es Austauschprämien geben.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 992. Sitzung am 3. Juli 2020
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