Entlastung für Kommunen
Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unter anderem wegen der Einbrüche bei der Gewerbesteuer unterstützt.
Bund und Länder gleichen die niedrigeren Einnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz eingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt. Der Bund gewährt einmalig einen pauschalen Ausgleich für die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer.
Die Grundgesetz-Änderung und das Begleitgesetz wurden am 7. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und treten am 8. Oktober 2020 in Kraft.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 993. Sitzung vom 18. September 2020
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