Bundesrat hat die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt
Reine Elektrofahrzeuge, zugelassen zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind weiterhin von der KFZ-Steuer befreit. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
KFZ-Steuer für Verbrennungsmotoren
Hier orientiert sich die KFZ-Steuer stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge und steigt stufenweise von zwei Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
Freibetrag für klimafreundliche Autos
Für emissionsarme PKW bis zu einem Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gilt ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Das gilt für die Hubraum-Besteuerung. Die Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet.
Sonderregelung für die KFZ-Steuer von leichten Nutzfahrzeugen enfällt
Die bisherige Sonderregelung für die Besteuerung von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen entfällt künftig. Das gilt für Nutzfahrzeuge zur Personenbeförderung und Gütertransport, wie Kastenwagen und Pritschenwagen.
Das Gesetz wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 23. Oktober 2020 in Kraft.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 994. Sitzung vom 9. Oktober 2020
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